Versicherungspflichtgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze bestimmt bei Angestellten, ab welchem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt grundsätzlich Versicherungsfreiheit eintreten kann. Für 2027 wurde zusätzlich zur regulären Anpassung eine außerordentliche Erhöhung um jährlich 3.600 Euro beschlossen. Der endgültige amtliche Gesamtwert für 2027 war zum Prüfdatum noch nicht veröffentlicht.

