Beitragsbemessungsgrenze
Nur Einnahmen bis zu dieser Grenze werden für den Krankenversicherungsbeitrag berücksichtigt. Für 2027 ist zusätzlich zur regulären Anpassung eine Erhöhung um jährlich 3.600 Euro beschlossen. Der amtliche Gesamtwert für 2027 war noch nicht veröffentlicht; der konkrete Beitrag hängt außerdem vom Zusatzbeitrag der Kasse ab.

