Leistungsbeträge 2026
Für Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege sowie vollstationäre Pflege gelten gesetzlich festgelegte, pflegegradabhängige Beträge. Die wichtigsten Werte werden in den jeweiligen Leistungsabschnitten ausgewiesen.
Seit 1. Januar 2026 ist außerdem das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege in Kraft. Es erweitert pflegerische Befugnisse und vereinfacht einzelne Verfahren, ersetzt aber keine Prüfung des konkreten Leistungsanspruchs.

